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SUMMARY:Verantwortliche Schießstandaufsicht § 27 WaffG i.V. m. § 10 AWaffV.
DESCRIPTION:  \nDer ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden. In diesem Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse\, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können. \nDie Standaufsicht\, Schießaufsicht oder\, im Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”\, wird in § 27 WaffG sowie § 10 und 11 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt. Deren Qualifizierung erfolgt durch den anerkannten Schießsportverband / Lehrgangsträger. Diese Ausbildung ist verbandsneutral und auf allen zivilen Schießständen gültig. \n  \nDer Lehrgang umfasst zwei Seminarstunden:Samstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr \n \nVoraussetzungenMindestalter: 18 Jahre\, Nachweis Waffensachkunde oder WBK Inhaber\, Jäger\, Soldaten\, Polizisten \n  \nInhalte \nAufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und VersicherungRegistrierung bei Verband\, Betreiber und BehördeErlaubte/verbotene Schießübungen und AnschlagsartenErlaubte/verbotene Waffen und MunitionMunitions- und WaffensicherheitUmgang mit Waffen und Munition an praktischen BeispielenSchießstandordnung\, Hausordnung\, Standzulassung und erlaubte Kaliber/EnergienVerhalten und Sicherheit auf dem SchießstandReinigung Schießstand \n  \nMitzubringen sind: \nFür den Lehrgang Standaufsicht Feuerwaffen\, ist es erforderlich eine Waffensachkunde-Bescheinigung / oder ein Stempel im Ausweis mitzubringen bzw. eine Waffenbesitzkarte. \n  \nDie Lehrgangsgebühr ist am Lehrgangstag in bar zu zahlen. \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Waffensachkunde für Sportschützen und Waffensammler
DESCRIPTION:Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.\nWir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes\, den sicheren Umgang mit Schusswaffen\, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m. \nDie Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres\, Familien\, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. bundesweit gültig. \n  \nDer Lehrgang findet an zwei Tagen statt:\nSamstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht\nSonntag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht \nMitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz\nMindestalter: 18 Jahre \n  \nInhalte \nDie Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition\nDie erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32\, 33\, 34\, 35 StGB)\nDas Beschussrecht\nDie Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition\nDie Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition\nPraktische Schießausbildung \n  \nAblauf \nTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung\nPraktischer Teil mit anschließender Prüfung \n  \nIn der Lehrgangsgebühr sind alle Kosten enthalten:\n(Zahlung in Bar am Lehrgangstag) \nNutzung des Schießstandes\nWaffen und Munition für die Schießübungen\nPrüfungsgebühr\nMittagsverpflegung\, Kaffee \n  \nVorbereitung und Lernmöglichkeit \nhttps://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html \n  \nZur Anmeldung
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DESCRIPTION:  \nDer ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden. In diesem Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse\, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können. \nDie Standaufsicht\, Schießaufsicht oder\, im Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”\, wird in § 27 WaffG sowie § 10 und 11 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt. Deren Qualifizierung erfolgt durch den anerkannten Schießsportverband / Lehrgangsträger. Diese Ausbildung ist verbandsneutral und auf allen zivilen Schießständen gültig. \n  \nDer Lehrgang umfasst zwei Seminarstunden:Samstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr \n \nVoraussetzungenMindestalter: 18 Jahre\, Nachweis Waffensachkunde oder WBK Inhaber\, Jäger\, Soldaten\, Polizisten \n  \nInhalte \nAufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und VersicherungRegistrierung bei Verband\, Betreiber und BehördeErlaubte/verbotene Schießübungen und AnschlagsartenErlaubte/verbotene Waffen und MunitionMunitions- und WaffensicherheitUmgang mit Waffen und Munition an praktischen BeispielenSchießstandordnung\, Hausordnung\, Standzulassung und erlaubte Kaliber/EnergienVerhalten und Sicherheit auf dem SchießstandReinigung Schießstand \n  \nMitzubringen sind: \nFür den Lehrgang Standaufsicht Feuerwaffen\, ist es erforderlich eine Waffensachkunde-Bescheinigung / oder ein Stempel im Ausweis mitzubringen bzw. eine Waffenbesitzkarte. \n  \nDie Lehrgangsgebühr ist am Lehrgangstag in bar zu zahlen. \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Waffensachkunde für Sportschützen und Waffensammler
DESCRIPTION:Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.\nWir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes\, den sicheren Umgang mit Schusswaffen\, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m. \nDie Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres\, Familien\, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. bundesweit gültig. \n  \nDer Lehrgang findet an zwei Tagen statt:\nSamstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht\nSonntag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht \nMitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz\nMindestalter: 18 Jahre \n  \nInhalte \nDie Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition\nDie erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32\, 33\, 34\, 35 StGB)\nDas Beschussrecht\nDie Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition\nDie Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition\nPraktische Schießausbildung \n  \nAblauf \nTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung\nPraktischer Teil mit anschließender Prüfung \n  \nIn der Lehrgangsgebühr sind alle Kosten enthalten:\n(Zahlung in Bar am Lehrgangstag) \nNutzung des Schießstandes\nWaffen und Munition für die Schießübungen\nPrüfungsgebühr\nMittagsverpflegung\, Kaffee \n  \nVorbereitung und Lernmöglichkeit \nhttps://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html \n  \nZur Anmeldung
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DESCRIPTION:Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden. In diesem Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse\, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können. \nDie Standaufsicht\, Schießaufsicht oder\, im Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”\, wird in § 27 WaffG sowie § 10 und 11 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt. Deren Qualifizierung erfolgt durch den anerkannten Schießsportverband / Lehrgangsträger. Diese Ausbildung ist verbandsneutral und auf allen zivilen Schießständen gültig. \n  \nDer Lehrgang umfasst zwei Seminarstunden:\nSamstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr \nVoraussetzungen\nMindestalter: 18 Jahre\, Nachweis Waffensachkunde oder WBK Inhaber\, Jäger\, Soldaten\, Polizisten\n \n  \nInhalte \n\nAufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und Versicherung\nRegistrierung bei Verband\, Betreiber und Behörde\nErlaubte/verbotene Schießübungen und Anschlagsarten\nErlaubte/verbotene Waffen und Munition\nMunitions- und Waffensicherheit\nUmgang mit Waffen und Munition an praktischen Beispielen\nSchießstandordnung\, Hausordnung\, Standzulassung und erlaubte Kaliber/Energien\nVerhalten und Sicherheit auf dem Schießstand\nReinigung Schießstand\n\n  \nMitzubringen sind: \nFür den Lehrgang Standaufsicht Feuerwaffen\, ist es erforderlich eine Waffensachkunde-Bescheinigung / oder ein Stempel im Ausweis mitzubringen bzw. eine Waffenbesitzkarte. \n  \nDie Lehrgangsgebühr ist am Lehrgangstag in bar zu zahlen. \n  \nZur Anmeldung
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DESCRIPTION:Dieser Kurs eignet sich für Neulinge und Waffenbesitzer\, die den sicheren Umgang mit der Kurzwaffe und die Grundlagen lernen wollen. Der Kurs liegt dem 25m BDS Sporthandbuch zugrunde. \nSchulung für Anfänger mit Pistole oder Revolver. Das ideale Anfänger- und Grundlagentraining!\n\nEs werden unter Anleitung eines Schießtrainers einfache\, statische Schießübungen durchgeführt mit dem Ziel\, die sicherheitsrelevanten Handgriffe zu festigen. Die sichere Handhabung und Treffsicherheit stehen im Vordergrund\, denn Schießen soll Spaß und nicht Angst machen! \nTeilnahmevoraussetzung:  \n\nMindestalter 18 Jahre\nLeihwaffe (ohne WBK / Schießen für Jedermann) oder eigene Waffe\nSportschütze\, Berufswaffenträger\, Jäger\, Soldaten\, Polizisten\n\n Inhalte: \n\nDie 4 Sicherheitsregeln für den  sicheren Umgang mit Schusswaffen \nVorschriften / Gesetze \nSichere Handhabung einer Waffe \nManipulationen mit der Waffe \nWaffenhaltung \nStellung / Gleichgewicht \nAtmung / Abziehen \nZielbild \nbeidhändiges Schießen\n\n Mitzubringen:   \n\nLeihwaffe/Munition (vor Ort – bei vorheriger Absprache\, Kosten Leihwaffe: 25 € zzgl. Munition)\noder eigene Kurzwaffe und ca. 50-100 Schuss Fabrikmunition\nGehörschutz\nAugenschutz\n\n  \nZur Anmeldung
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LOCATION:Schießstätte der Sportschützen Riegelsberg e.V.\, Lampennester Str. 68b\, 66292 Riegelsberg
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SUMMARY:Lehrgang Waffensachkunde §7 für Sportschützen und Waffensammler
DESCRIPTION:Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.\nWir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes\, den sicheren Umgang mit Schusswaffen\, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m. \nDie Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres\, Familien\, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. bundesweit gültig. \n  \nDer Lehrgang findet an zwei Tagen statt:\nSamstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht\nSonntag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht \nMitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz\nMindestalter: 18 Jahre \n  \nInhalte \nDie Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition\nDie erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32\, 33\, 34\, 35 StGB)\nDas Beschussrecht\nDie Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition\nDie Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition\nPraktische Schießausbildung \n  \nAblauf \nTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung\nPraktischer Teil mit anschließender Prüfung \n  \nIn der Lehrgangsgebühr sind alle Kosten enthalten: \nNutzung des Schießstandes\nWaffen und Munition für die Schießübungen\nPrüfungsgebühr\nMittagsverpflegung\, Kaffee \n  \nVorbereitung und Lernmöglichkeit \nhttps://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Waffensachkunde  §7  Bewachungsgewerbe\, Personenschützer\, gefährdete Personen
DESCRIPTION:Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.\nWir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes\, den sicheren Umgang mit Schusswaffen\, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m. \nDie Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres\, Familien\, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. Bundesweit gültig. \nDer Lehrgang findet an drei Tagen statt:\nFreitag 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr – Online/ Selbststudium\nSamstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr – Präsenzunterricht\nSonntag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr – Präsenzunterricht \nMitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz\nMindestalter: 18 Jahre \n  \nInhalte \nDie Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition\nDie erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32\, 33\, 34\, 35 StGB)\nDas Beschussrecht\nDie Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition\nDie Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition\nPraktische Schießausbildung \n  \nAblauf \nTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung\nPraktischer Teil mit anschließender Prüfung \n  \nIn der Lehrgangsgebühr sind folgende Kosten enthalten:\n(Zahlung am Lehrgangstag / Bar oder EC/Kreditkarte) \nNutzung des Schießstandes\nWaffen und Munition für die Schießübungen\nPrüfungsgebühr\nMittagsverpflegung\, Kaffee \n  \nVorbereitung und Lernmöglichkeit \nhttps://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Verantwortliche Schießstandaufsicht § 27 WaffG i.V. m. § 10 AWaffV.
DESCRIPTION:Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden. In diesem Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse\, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können. \nDie Standaufsicht\, Schießaufsicht oder\, im Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”\, wird in § 27 WaffG sowie § 10 und 11 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt. Deren Qualifizierung erfolgt durch den anerkannten Schießsportverband / Lehrgangsträger. Diese Ausbildung ist verbandsneutral und auf allen zivilen Schießständen gültig. \n  \nDer Lehrgang umfasst zwei Seminarstunden:\nSamstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr \nVoraussetzungen\nMindestalter: 18 Jahre\, Nachweis Waffensachkunde oder WBK Inhaber\, Jäger\, Soldaten\, Polizisten\n \n  \nInhalte \n\nAufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und Versicherung\nRegistrierung bei Verband\, Betreiber und Behörde\nErlaubte/verbotene Schießübungen und Anschlagsarten\nErlaubte/verbotene Waffen und Munition\nMunitions- und Waffensicherheit\nUmgang mit Waffen und Munition an praktischen Beispielen\nSchießstandordnung\, Hausordnung\, Standzulassung und erlaubte Kaliber/Energien\nVerhalten und Sicherheit auf dem Schießstand\nReinigung Schießstand\n\n  \nMitzubringen sind: \nFür den Lehrgang Standaufsicht Feuerwaffen\, ist es erforderlich eine Waffensachkunde-Bescheinigung / oder ein Stempel im Ausweis mitzubringen bzw. eine Waffenbesitzkarte. \n  \nDie Lehrgangsgebühr ist am Lehrgangstag in bar zu zahlen. \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Lehrgang Waffensachkunde §7 für Sportschützen und Waffensammler
DESCRIPTION:Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.\nWir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes\, den sicheren Umgang mit Schusswaffen\, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m. \nDie Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres\, Familien\, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. bundesweit gültig. \n  \nDer Lehrgang findet an zwei Tagen statt:\nSamstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht\nSonntag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht \nMitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz\nMindestalter: 18 Jahre \n  \nInhalte \nDie Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition\nDie erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32\, 33\, 34\, 35 StGB)\nDas Beschussrecht\nDie Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition\nDie Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition\nPraktische Schießausbildung \n  \nAblauf \nTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung\nPraktischer Teil mit anschließender Prüfung \n  \nIn der Lehrgangsgebühr sind alle Kosten enthalten: \nNutzung des Schießstandes\nWaffen und Munition für die Schießübungen\nPrüfungsgebühr\nMittagsverpflegung\, Kaffee \n  \nVorbereitung und Lernmöglichkeit \nhttps://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Waffensachkunde  §7  Bewachungsgewerbe\, Personenschützer\, gefährdete Personen
DESCRIPTION:Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.\nWir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes\, den sicheren Umgang mit Schusswaffen\, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m. \nDie Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres\, Familien\, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. Bundesweit gültig. \nDer Lehrgang findet an drei Tagen statt:\nFreitag 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr – Online/ Selbststudium\nSamstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr – Präsenzunterricht\nSonntag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr – Präsenzunterricht \nMitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz\nMindestalter: 18 Jahre \n  \nInhalte \nDie Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition\nDie erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32\, 33\, 34\, 35 StGB)\nDas Beschussrecht\nDie Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition\nDie Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition\nPraktische Schießausbildung \n  \nAblauf \nTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung\nPraktischer Teil mit anschließender Prüfung \n  \nIn der Lehrgangsgebühr sind folgende Kosten enthalten:\n(Zahlung am Lehrgangstag / Bar oder EC/Kreditkarte) \nNutzung des Schießstandes\nWaffen und Munition für die Schießübungen\nPrüfungsgebühr\nMittagsverpflegung\, Kaffee \n  \nVorbereitung und Lernmöglichkeit \nhttps://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Verantwortliche Schießstandaufsicht § 27 WaffG i.V. m. § 10 AWaffV.
DESCRIPTION:Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden. In diesem Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse\, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können. \nDie Standaufsicht\, Schießaufsicht oder\, im Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”\, wird in § 27 WaffG sowie § 10 und 11 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt. Deren Qualifizierung erfolgt durch den anerkannten Schießsportverband / Lehrgangsträger. Diese Ausbildung ist verbandsneutral und auf allen zivilen Schießständen gültig. \n  \nDer Lehrgang umfasst zwei Seminarstunden:\nSamstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr \nVoraussetzungen\nMindestalter: 18 Jahre\, Nachweis Waffensachkunde oder WBK Inhaber\, Jäger\, Soldaten\, Polizisten\n \n  \nInhalte \n\nAufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und Versicherung\nRegistrierung bei Verband\, Betreiber und Behörde\nErlaubte/verbotene Schießübungen und Anschlagsarten\nErlaubte/verbotene Waffen und Munition\nMunitions- und Waffensicherheit\nUmgang mit Waffen und Munition an praktischen Beispielen\nSchießstandordnung\, Hausordnung\, Standzulassung und erlaubte Kaliber/Energien\nVerhalten und Sicherheit auf dem Schießstand\nReinigung Schießstand\n\n  \nMitzubringen sind: \nFür den Lehrgang Standaufsicht Feuerwaffen\, ist es erforderlich eine Waffensachkunde-Bescheinigung / oder ein Stempel im Ausweis mitzubringen bzw. eine Waffenbesitzkarte. \n  \nDie Lehrgangsgebühr ist am Lehrgangstag in bar zu zahlen. \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Lehrgang Waffensachkunde §7 für Sportschützen und Waffensammler
DESCRIPTION:Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.\nWir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes\, den sicheren Umgang mit Schusswaffen\, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m. \nDie Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres\, Familien\, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. bundesweit gültig. \n  \nDer Lehrgang findet an zwei Tagen statt:\nSamstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht\nSonntag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht \nMitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz\nMindestalter: 18 Jahre \n  \nInhalte \nDie Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition\nDie erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32\, 33\, 34\, 35 StGB)\nDas Beschussrecht\nDie Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition\nDie Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition\nPraktische Schießausbildung \n  \nAblauf \nTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung\nPraktischer Teil mit anschließender Prüfung \n  \nIn der Lehrgangsgebühr sind alle Kosten enthalten: \nNutzung des Schießstandes\nWaffen und Munition für die Schießübungen\nPrüfungsgebühr\nMittagsverpflegung\, Kaffee \n  \nVorbereitung und Lernmöglichkeit \nhttps://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html \n  \nZur Anmeldung
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DESCRIPTION:Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.\nWir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes\, den sicheren Umgang mit Schusswaffen\, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m. \nDie Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres\, Familien\, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. Bundesweit gültig. \nDer Lehrgang findet an drei Tagen statt:\nFreitag 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr – Online/ Selbststudium\nSamstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr – Präsenzunterricht\nSonntag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr – Präsenzunterricht \nMitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz\nMindestalter: 18 Jahre \n  \nInhalte \nDie Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition\nDie erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32\, 33\, 34\, 35 StGB)\nDas Beschussrecht\nDie Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition\nDie Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition\nPraktische Schießausbildung \n  \nAblauf \nTheoretischer Teil mit anschließender Prüfung\nPraktischer Teil mit anschließender Prüfung \n  \nIn der Lehrgangsgebühr sind folgende Kosten enthalten:\n(Zahlung am Lehrgangstag / Bar oder EC/Kreditkarte) \nNutzung des Schießstandes\nWaffen und Munition für die Schießübungen\nPrüfungsgebühr\nMittagsverpflegung\, Kaffee \n  \nVorbereitung und Lernmöglichkeit \nhttps://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html \n  \nZur Anmeldung
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