Verantwortliche Schießstandaufsicht § 27 WaffG i.V. m. § 10 AWaffV.
27. September 2025
€25Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden. In diesem Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können.
Die Standaufsicht, Schießaufsicht oder, im Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”, wird in § 27 WaffG sowie § 10 und 11 der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt. Deren Qualifizierung erfolgt durch den anerkannten Schießsportverband / Lehrgangsträger. Diese Ausbildung ist verbandsneutral und auf allen zivilen Schießständen gültig.
Der Lehrgang umfasst zwei Seminarstunden:
Samstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre, Nachweis Waffensachkunde oder WBK Inhaber, Jäger, Soldaten, Polizisten
Inhalte
- Aufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und Versicherung
- Registrierung bei Verband, Betreiber und Behörde
- Erlaubte/verbotene Schießübungen und Anschlagsarten
- Erlaubte/verbotene Waffen und Munition
- Munitions- und Waffensicherheit
- Umgang mit Waffen und Munition an praktischen Beispielen
- Schießstandordnung, Hausordnung, Standzulassung und erlaubte Kaliber/Energien
- Verhalten und Sicherheit auf dem Schießstand
- Reinigung Schießstand
Mitzubringen sind:
Für den Lehrgang Standaufsicht Feuerwaffen, ist es erforderlich eine Waffensachkunde-Bescheinigung / oder ein Stempel im Ausweis mitzubringen bzw. eine Waffenbesitzkarte.
Die Lehrgangsgebühr ist am Lehrgangstag in bar zu zahlen.