Termine

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Diese Ausbildung ist verbandsneutral und auf allen zivilen Schießständen gültig.

 

Der ordnungsgemäße und sichere Schießstandbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden.

Dieser Lehrgang vermittelt alle erforderlichen Grundkenntnisse, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können.

Die Standaufsicht, Schießaufsicht oder laut Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”, wird in §27 WaffG sowie in §10 und §11 der allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt.

 

Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, Nachweis Waffensachkunde oder WBK Inhaber, Jäger, Soldaten, Polizisten

 

Inhalt
Aufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und Versicherung
Registrierung bei Verband, Betreiber und Behörde
Erlaubte/verbotene Schießübungen und Anschlagsarten
Erlaubte/verbotene Waffen und Munition
Munitions- und Waffensicherheit
Umgang mit Waffen und Munition an praktischen Beispielen
Schießstandordnung, Hausordnung, Standzulassung und erlaubte Kaliber/Energien
Verhalten und Sicherheit auf dem Schießstand
Reinigung Schießstand

 

Mitzubringen sind:

Für den Lehrgang Standaufsicht Feuerwaffen, ist es erforderlich eine Waffensachkunde-Bescheinigung / oder ein Stempel im Ausweis mitzubringen bzw. eine Waffenbesitzkarte.

Die Lehrgangsgebühr ist am Lehrgangstag in bar zu zahlen.


WICHTIG:
Für diesen Lehrgang ist es erforderlich, eine Waffensachkunde-Bescheinigung mitzubringen oder eine WBK.



Bei Fragen: 0176 967 020 38 (Björn Klotz)