Termine
Diese Ausbildung ist verbandsneutral und auf allen zivilen Schießständen gültig.
Der ordnungsgemäße und sichere Schießstandbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden.
Dieser Lehrgang vermittelt alle erforderlichen Grundkenntnisse, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können.
Die Standaufsicht, Schießaufsicht oder laut Gesetz “Verantwortliche Aufsichtsperson”, wird in §27 WaffG sowie in §10 und §11 der allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) geregelt.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre, Nachweis Waffensachkunde oder WBK Inhaber, Jäger, Soldaten, Polizisten
Inhalt
- Aufgaben der Standaufsicht mit Rechten und Pflichten und Versicherung
- Registrierung bei Verband, Betreiber und Behörde
- Erlaubte/verbotene Schießübungen und Anschlagsarten
- Erlaubte/verbotene Waffen und Munition
- Munitions- und Waffensicherheit
- Umgang mit Waffen und Munition an praktischen Beispielen
- Schießstandordnung, Hausordnung, Standzulassung und erlaubte Kaliber/Energien
- Verhalten und Sicherheit auf dem Schießstand
- Reinigung Schießstand
Mitzubringen sind:
Für den Lehrgang Standaufsicht Feuerwaffen, ist es erforderlich eine Waffensachkunde-Bescheinigung / oder ein Stempel im Ausweis mitzubringen bzw. eine Waffenbesitzkarte.
Die Lehrgangsgebühr ist am Lehrgangstag in bar zu zahlen.
WICHTIG:
Für diesen Lehrgang ist es erforderlich, eine Waffensachkunde-Bescheinigung mitzubringen oder eine WBK.
Bei Fragen: 0176 / 967 020 38 (Björn Klotz)