Termine

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Die Waffensachkundelehrgänge in unserer Schießstätte sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres, Familien, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG.

Das Ziel des Lehrgangs ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit Waffen und Munition.

Der Ablauf

Der Lehrgang beginnt mit einem theoretischen Teil mit anschließender schriftlicher Prüfung.
Danach folgt der praktische Teil mit Prüfung.

Inhalte

  • Die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition
  • Die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32, 33, 34, 35 StGB)
  • Das Beschussrecht
  • Die Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition
  • Die Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition
  • Praktische Schießausbildung

Dauer: 2 Tage
Mitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz