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Waffensachkunde §7 Bewachungsgewerbe, Personenschützer, gefährdete Personen
2. Februar - 4. Februar
€400Die Voraussetzung zum sicheren Umgang mit Schusswaffen ist der Waffensachkundenachweis gem. §7. In diesem zweitägigen Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse.
Wir vermitteln Ihnen adäquat und verständlich die Inhalte des Waffengesetzes, den sicheren Umgang mit Schusswaffen, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Notwehr- und Notstandgesetze u.v.m.
Die Waffensachkunde Lehrgänge sind staatlich anerkannt gem. § 3 Abs. 2 AWaffV durch das Ministerium für Inneres, Familien, Frauen und Sport des Saarlandes und entsprechen den Anforderungen gem. des § 7 WaffG. Bundesweit gültig.
Der Lehrgang findet an drei Tagen statt:
Freitag 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr – Online/ Selbststudium
Samstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht
Sonntag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Präsenzunterricht
Mitzubringen sind Schreibzeug und Gehörschutz
Mindestalter: 18 Jahre
Inhalte
Die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition
Die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32, 33, 34, 35 StGB)
Das Beschussrecht
Die Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition
Die Handhabung und den Umgang mit Schusswaffen und Munition
Praktische Schießausbildung
Ablauf
Theoretischer Teil mit anschließender Prüfung
Praktischer Teil mit anschließender Prüfung
In der Lehrgangsgebühr sind alle Kosten enthalten:
(Zahlung am Lehrgangstag / Bar oder EC/Kreditkarte)
Nutzung des Schießstandes
Waffen und Munition für die Schießübungen
Prüfungsgebühr
Verpflegung, Kaffee