DSGVO: Versand von E-Mails

Ist das Versenden von Geburtstags,- Glückwunsch- oder Weihnachtsgrüßen zulässig?

Wenn der Verein in genannten Fällen per E-Mail Glückwünsche oder Grüße an Mitglieder versendet, handelt es zunächst um die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO, da die beim Verein gespeicherten Kontaktdaten der Person verwendet werden.

Nach gängiger Auffassung ist dazu allerdings nicht die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Rechtliche Grundlage ist allerdings Art. 6 Abs. 1 DSGVO. So dürfte in den meisten dieser Fälle Art 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO einschlägig sein, da der Verein ein berechtigtes Interesse daran hat, im Rahmen der Pflege der Mitglieder und der Geschäftsbeziehungen solche Grüße oder Glückwünsche zu übermitteln.

Quelle: Deutsche Schützenzeitung, Juni 2020