Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden (§ 53 Absatz 1 Nummer 19 WaffG). Wer gegen die Aufbewahrungsvorschriften vorsätzlich verstößt und dadurch die Gefahr verursacht, dass die Waffe abhanden kommt oder unbefugt darauf zugegriffen wird, begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird (§ 52a WaffG).
Der Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften kann darüber hinaus zu dem Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen mangelnder Zuverlässigkeit führen, was zur Folge hätte, dass sich der Betroffene von seinen Waffen trennen muss.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-liste.html#f9401614