Verzicht auf Beiträge

Kann der Vorstand auf Beiträge verzichten?

Kurz und knapp: nein! Dem Vorstand obliegt die Vermögens-betreuungspflicht. Im Rahmen seiner Geschäftsführungspflichten ist er für die Erhaltung des Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen des Vereins verantwortlich. Dazu gehört auch das Erheben der fälligen Beiträge nach der Satzung des Vereins.

Der Vorstand macht sich gegenüber dem Verein haftbar, wenn er die Beiträge nicht erhebt. Daraus folgt, dass der Vorstand nicht ohne Rechtsgrund und ohne Ermächtigung zumindest der Mitglieder-versammlung auf die Erhebung von Beiträgen generell verzichten kann.

Quelle: Deutsche Schützenzeitung, Mai 2020